13.01.26 | 500 Apothekenschließungen im Jahr 2025
Zum Jahresende 2025 gab es bundesweit 16.601 Apotheken. Wie die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände mitteilt, sind das 440 Apotheken oder 2,6 Prozent weniger als Ende 2024.
Den 502 Apothekenschließungen standen 62 Neueröffnungen im Laufe des Jahres 2025 gegenüber. Dies sei der niedrigste Stand an Apotheken seit fast 50 Jahren, mahnt die ABDA und führt die Entwicklung auf das seit Jahren weitgehend unveränderte fixe Packungshonorar gemäß der Arzneimittelpreisverordnung zurück.
Dieses wurde zuletzt vor 22 Jahren angepasst. Unterdessen seien die Kosten in den Apotheken um 65 Prozent gestiegen. Deshalb habe seit 2013 jede fünfte Apotheke schließen müssen, so der Verband. 2013 gab es 20.662 Apotheken in Deutschland, 4.061 Apotheken mehr als heute.
"Selbst wenn sich das Apothekensterben im vergangenen Jahr leicht abgeschwächt hat, sind auch 2025 wieder rund 500 Betriebe unwiederbringlich aus der Versorgung verschwunden. Das ist eine gefährliche Entwicklung, denn die Resilienz unserer Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung wird mit jeder Apothekenschließung weiter geschwächt", sagt ABDA-Präsident Thomas Preis.
Zwar ist im Koalitionsvertrag von Union und SPD aus dem Mai 2025 eine Erhöhung des Apothekenhonorars auf 9,50 Euro festgeschrieben. Im laufenden Vorhaben der Apothekenreform sei diese jedoch ausgeklammert, so Preis.
(ABDA / STB Web)
Artikel vom: 13.01.2026
05.01.26 | Jeder dritte Versicherte unzufrieden mit Wartezeit auf Facharzttermin
Einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes zufolge ist jeder dritte gesetzlich Versicherte unzufrieden mit der Wartezeit auf einen Facharzttermin. Bei Hausarztpraxen fällt die Bewertung deutlich besser aus.
Für 30 Prozent der gesetzlich Versicherten sind die Wartezeiten in Facharztpraxen "zu lang" oder "viel zu lang". 25 Prozent der Befragten warten länger als 30 Tage auf einen Termin in der Facharztpraxis, aber immerhin jeder Zweite erhält innerhalb von 10 Tagen einen Termin.
Hausarztpraxen schneiden besser ab
Bei den Hausarztpraxen zeigt sich ein anderes Bild: 51 Prozent empfinden die Wartezeiten dort als "genau meinen Wünschen entsprechend", 35 Prozent als "noch akzeptabel" und nur 14 Prozent sind unzufrieden. In Hausarztpraxen warten nur 25 Prozent der Patienten länger als 3 Tage, ein Viertel sucht die Hausarztpraxis sogar ohne Termin auf.
30 Prozent der befragten Versicherten gaben an, dass es "schwierig" beziehungsweise "sehr schwierig" war, einen Termin bei einem Facharzt zu erhalten; bei den Befragten mit einem schlechten Gesundheitszustand waren es sogar 35 Prozent.
GKV schlägt Onlineportal für Terminvergabe vor
"Um die Terminvergabe effizienter zu machen, schlagen wir eine gesetzliche Regelung für ein tagesaktuelles Onlineportal vor", sagt Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende beim GKV-Spitzenverband. Darin sollen alle Arztpraxen einen festzulegenden Anteil ihrer GKV-Termine zur Verfügung stellen. Dies bringe mehr Transparenz über Terminoptionen. "Wer echte Gleichbehandlung will, sollte zudem dafür sorgen, dass bei der Terminvergabe nicht mehr danach gefragt werden darf, ob jemand gesetzlich oder privat versichert ist", fordert Stoff-Ahnis.
Befragt wurden 3.520 GKV-Versicherte im Alter von 18 bis 80 Jahren im Zeitraum vom 21. Februar 2025 bis 25. März 2025.
(GKV / STB Web)
Artikel vom: 05.01.2026
23.12.25 | Bundeskabinett beschließt Apothekenreform
Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember 2025 den Gesetzentwurf für eine Apothekenreform beschlossen. Mit den Regelungen sollen die Aufgaben der Apotheken in der Gesundheitsversorgung erweitert und die wirtschaftliche Betriebsführung verbessert werden.
Zur besseren Versorgung in ländlichen Gebieten ist die Einführung eines neuen Zuschusses für Teilnotdienste vorgesehen. Zudem soll die Gründung von Zweigapotheken erleichtert werden. Mit behördlicher Genehmigung und zeitlich eingeschränkt sollen erfahrene PTA in ländlichen Regionen die Apothekenleitung vertreten dürfen.
Neue pharmazeutische Dienstleistungen
Für eine verbesserte Prävention sind neue pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) vorgesehen. Apotheken sollen zukünftig Impfungen mit allen Impfstoffen, die keine Lebendimpfstoffe sind, durchführen können. Außerdem soll Apotheken die Abgabe bestimmter verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Vorliegen der Verschreibung ermöglicht werden.
In Apotheken und zugelassenen Pflegeeinrichtungen sollen Schnelltests gegen bestimmte Erreger erfolgen können. Dazu soll zudem die Werbung für In-vitro-Diagnostika zur Eigenanwendung erweitert und Apotheken die Werbung für Testungen gestattet werden. Des Weiteren sollen Apotheken künftig bei der Einlösung von Arzneimittelverordnungen ein vorrätiges Arzneimittel abgeben dürfen, sofern rabattierte Arzneimittel nicht verfügbar sind. Diese Regelung soll zunächst zeitlich befristet werden.
Apothekenleitung von Filial- oder Zweigapotheken
Im Hinblick auf flexiblere Arbeitszeitmodelle soll die Apothekenleitung von Filial- oder Zweigapotheken auch durch zwei Personen wahrgenommen werden. Dabei soll eine zeitliche oder organisatorische Abgrenzung der Verantwortlichkeiten erfolgen können.
Parallel zum Gesetzentwurf sind auch Regelungen zur Apothekenvergütung vorgesehen. Unter anderem sollen handelsübliche Skonti zwischen Apotheken und dem pharmazeutischen Großhandel wiedereingeführt werden. Zudem soll der Zuschuss für Nacht- und Notdienste deutlich erhöht werden.
Die geplanten Maßnahmen im Detail:
Eine detaillierte Übersicht über die wesentlichen Regelungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) und weiterführende Information hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in einer Pressemitteilung zusammengestelllt.
(BMG / STB Web)
Artikel vom: 23.12.2025
17.12.25 | Heilberufe: Anerkennung ausländischer Qualifikationen
Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für Heilberufe soll vereinfacht werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung soll dazu beitragen, die Fachkräftelücke in Gesundheitsberufen zu schließen.
Es sei zwingend erforderlich, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass dem Gesundheitswesen ausreichend viele Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, heißt es in der Vorlage. Nötig sei eine zügige und transparente Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.
Hierzu soll das aufwendige Verfahren einer Gleichwertigkeitsprüfung zugunsten einer Kenntnisprüfung nur noch wahlweise angeboten werden. Dadurch werde die Kenntnisprüfung zum Regelfall. In der Folge müssen umfangreiche Unterlagen nicht mehr eingereicht und geprüft werden. Die vorgesehenen Regelungen zur Entbürokratisierung beziehen sich auf Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Hebammen.
Zudem soll in bestimmten Fällen die Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen oder zahnärztlichen Berufs künftig auch unbefristet erteilt werden können. Die Erteilung der Approbation setzt allerdings den Nachweis der zur Ausübung des Berufs erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse voraus.
Schließlich sollen auch die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung von EU-Regeln hinsichtlich der Möglichkeit einer partiellen Berufserlaubnis für Ärzte, Zahnärzte und Pharmazeuten geschaffen werden.
(hib / STB Web)
Artikel vom: 17.12.2025
11.12.25 | Arztpraxen: Einnahmenanteil aus Kassenabrechnung gesunken
Der Anteil der Einnahmen aus Kassenabrechnung der Arztpraxen in Deutschland ist 2023 auf 67 Prozent gesunken – von gut 71 Prozent im Jahr 2022. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) ist dies der niedrigste Wert seit dem Berichtsjahr 2000.
Gleichzeitig stieg der Anteil der Einnahmen aus Privatabrechnungen: Diese machten 2023 anteilig 28 Prozent aus (2022: 24,3 Prozent). 5 Prozent wurden aus sonstiger Tätigkeit erzielt, etwa für die Erstellung von Gutachten sowie betriebs- oder durchgangsärztliche Tätigkeiten.
Ein Grund für diese Entwicklung dürfte sein, dass die Zahl der reinen Privatpraxen in Deutschland steigt, so Destatis. 2023 gaben 6,5 Prozent der befragten Praxen an, keine Einnahmen aus Kassenabrechnung zu erzielen (2022: 5,4 Prozent, 2021: 3,8 Prozent). Zudem gab es Verschiebungen innerhalb der Praxen, ganz oder teilweise über Kasse abrechnen.
Starke Unterschiede nach Fachgebieten
Das Verhältnis aus Kassen- und Privatabrechnung variiert stark nach Fachgebiet. Dermatologie-Praxen erzielten 2023 mehr als die Hälfte (52,3 Prozent) ihrer Einnahmen aus Privatabrechnung. Besonders hoch war der Anteil der Privateinnahmen auch bei Orthopäden und Unfallchirurgen (47,2 Prozent).
Dagegen stammten nur 12,8 Prozent der Einnahmen der Praxen für Allgemeinmedizin aus privater Abrechnung. Vergleichsweise niedrig liegt der Anteil auch bei Neurologie-Praxen (13,4 Prozent) und in der Kinder- und Jugendmedizin (15,5 Prozent).
Zahnarztpraxen erzielten mit 51 Prozent im Jahr 2023 etwas mehr als die Hälfte ihrer Einnahmen aus Kassenabrechnung und damit deutlich weniger als Arztpraxen. Psychotherapeutische Praxen hatten wie schon in den Vorjahren anteilig deutlich mehr Einnahmen aus Kassenabrechnung als Arzt- und Zahnarztpraxen. Bei ihnen stammten 88,7 Prozent aus Kasseneinnahmen – und nur 7,5 Prozent aus Privatabrechnung.
(Destatis / STB Web)
Artikel vom: 11.12.2025
02.12.25 | OP-Kosten: Arzt muss Privatpatient nicht über Erstattung aufklären
Ärzte müssen ihre Patienten nur dann über die Kosten einer geplanten Operation informieren, wenn ihnen bekannt ist oder konkrete Hinweise vorliegen, dass die Krankenkasse oder private Versicherung die Behandlung nicht vollständig übernimmt. Das hat das Landgericht Frankenthal entschieden.
Privatpatienten müssten sich zudem vorrangig selbst über den Umfang des Versicherungsschutzes und der Kostenübernahme erkundigen, so die Kammer.
Im entschiedenen Fall verlangte ein Arzt rund 2.000 Euro für eine Operation an der Nasenschleimhaut. Der Patient zahlte nicht und argumentierte, der Eingriff sei medizinisch nicht erforderlich gewesen. Zudem sei er nicht darauf hingewiesen worden, dass er selbst für die Klärung der Kostenübernahme verantwortlich sei. Mitarbeiterinnen der Praxis hätten ihm sogar zugesichert, seine Privatversicherung werde die Kosten übernehmen.
Privatversicherte müssen ihren Versicherungsschutz kennen
Bereits das Amtsgericht Ludwigshafen hatte den Patienten zur Zahlung verurteilt. Das LG Frankenthal bestätigte diese Entscheidung mit Beschluss vom 23.7.2025 (Az. 2 S 75/25). Zwar müssten Ärzte auch zu wirtschaftlichen Aspekten einer Behandlung aufklären. Diese solle die Patienten aber nur vor finanziellen Überraschungen schützen und ihnen die wirtschaftlichen Folgen der Behandlung vor Augen führen. Bei Privatversicherten könne ein Arzt regelmäßig nicht wissen, welche Leistungen die jeweilige Versicherung übernimmt – nur der Patient kenne die Vertragsbedingungen.
Eine Zusage des Praxispersonals zur Kostenübernahme konnte der Patient nicht beweisen. Die medizinische Notwendigkeit des Eingriffs war hingegen durch ein Gutachten bestätigt. Durch die Rücknahme der Berufung ist das Urteil rechtskräftig.
(LG Frankenthal / STB Web)
Artikel vom: 02.12.2025
26.11.25 | Höhere Mindestlöhne in der Altenpflege beschlossen
Die Pflegekommission hat am 19. November 2025 einstimmig höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege beschlossen. Die Anpassung erfolgt in zwei Schritten bis Juli 2027.
Bis zum 1. Juli 2027 sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland in zwei Schritten und gestaffelt nach Qualifikationsstufe wie folgt steigen:
- Pflegehilfskräfte: von 16,10?Euro auf 16,52?Euro (01.07.2026) und 16,95?Euro (01.07.2027)
- Qualifizierte Pflegehilfskräfte: von 17,35?Euro auf 17,80?Euro und 18,26?Euro
- Pflegefachkräfte: von 20,50?Euro auf 21,03?Euro und 21,58?Euro
Die Pflegemindestlöhne gelten bundesweit.
Zusätzlich empfiehlt die Pflegekommission weiterhin neun Tage bezahlten Zusatzurlaub pro Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche) für Altenpflegekräfte. Die Empfehlung soll bis zum 30. September 2028 gelten.
Das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichte die Einigung am 25. November 2025.
(BMG / STB Web)
Artikel vom: 26.11.2025
24.11.25 | Medizinischer Rat: Immer mehr befragen Dr. KI
Immer mehr Menschen in Deutschland holen medizinischen Rat bei KI-Systemen ein. Laut einer Bitkom-Befragung nutzen 45 Prozent Chatbots wie ChatGPT, Gemini oder Copilot, um Symptome oder allgemeine Gesundheitsfragen zu klären. Jeder Zehnte tut dies bereits häufig.
Demnach vertraut zudem mehr als die Hälfte der User den Antworten von KI-Chatbots in gesundheitlichen Fragen (55 Prozent). 50 Prozent geben an, ihre Symptome mit KI-Chatbots besser zu verstehen, als bei der herkömmlichen Internetsuche – und für 30 Prozent sind die Chatbots ähnlich wertvoll wie die ärztliche Zweitmeinung. 16 Prozent haben schon mal eine ärztliche Empfehlung nicht befolgt und eher dem KI-Chatbot vertraut. Zugleich sind 39 Prozent unsicher, wie viele persönliche Gesundheitsdaten sie einer KI anvertrauen sollten.
Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung unter 1.145 Personen ab 16 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.
Offenheit für KI-Zweitmeinungen
Insgesamt steht die Mehrheit der Deutschen dem Einsatz von KI im Gesundheitswesen positiv gegenüber, vor allem als Unterstützung bei wichtigen medizinischen Entscheidungen: 74?Prozent halten sie für sinnvoll, um eine Zweitmeinung einzuholen, 72?Prozent für die Erstellung von Diagnosen und Therapieempfehlungen. Auch die Früherkennung von Krankheiten wie Krebs (64?Prozent) und die Analyse von Röntgen- oder CT-Bildern (59?Prozent) werden von vielen als nützlich erachtet.
Sorge vor Datenmissbrauch und Fehlentscheidungen
Bedenken bestehen dennoch, besonders hinsichtlich eines möglichen Datenmissbrauchs (71?Prozent) sowie einer geringeren menschlichen Zuwendung in der Behandlung (69?Prozent). Über die Hälfte der Befragten (56?Prozent) befürchtet außerdem Fehlentscheidungen durch KI.
(Bitkom / STB Web)
Artikel vom: 24.11.2025
18.11.25 | Umsatzbeteiligung bei angestellten Zahnärzten zunehmend Standard
In Praxen und medizinischen Versorgungszentren (MVZ) ist die Umsatzbeteiligung bei angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzten inzwischen weit verbreitet. Eine Umfrage der apoBank zeigt: Wer am Umsatz beteiligt ist, verdient im Schnitt deutlich mehr als mit einem reinen Festgehalt.
Wer ein Festgehalt bezieht, kommt demnach im Schnitt auf 64.800 Euro brutto jährlich. Bei Angestellten mit Umsatzbeteiligung ist zwar das Grundgehalt niedriger (52.000 Euro). Durch die Beteiligung steigert sich das durchschnittliche Jahresbrutto dann allerdings auf 91.300 Euro.
Zwei Drittel der rund 300 Befragten in der ambulanten zahnärztlichen Versorgung gaben an, inzwischen nach diesem Vergütungsmodell bezahlt zu werden. Im Vergleich zu der apobank-Studie aus dem Jahr 2021 entspricht dies einem Anstieg um 10 Prozentpunkte. Bei 83 Prozent ist die Beteiligung allerdings daran geknüpft, dass bestimmte Umsatzschwellen erreicht werden.
MVZ: Höhere Einkommen, höhere Belastung
Besonders verbreitet ist die Umsatzbeteiligung in MVZ: 87 Prozent der dortigen Angestellten arbeiten laut Befragung damit. Sie verdienen im Schnitt rund 20 Prozent mehr als Kolleginnen und Kollegen in Einzelpraxen oder Berufsausübungsgemeinschaften (BAG). Allerdings arbeiten Vollzeitkräfte im MVZ durchschnittlich 41,2 Stunden pro Woche – etwa drei Stunden mehr als die Mitarbeitenden in Praxen – leisten mehr Überstunden und behandeln etwas mehr Patienten.
Weiterführende Informationen:
apoBank-Gehaltsstudie: Angestellte Zahnmediziner 2025
(apoBank / STB Web)
Artikel vom: 18.11.2025
14.11.25 | Kein Schmerzensgeld nach Sturz im Krankenhaus
Wer in einem Krankenhaus einem vorbeifahrenden Reinigungsfahrzeug begegnet, muss mit einem frisch gewischten und damit rutschigen Boden rechnen. Das hat das Landgericht Flensburg entschieden. Ein Schadensersatzanspruch besteht in solchen Fällen nicht.
Ein Fotograf war im Krankenhaus unterwegs, um Fotos für dessen Internetseite zu erstellen. Ein Mitarbeiter fuhr mit einer Saug- und Wischmaschine an ihm vorbei – wobei unklar blieb, ob der Boden dabei tatsächlich gereinigt wurde. Kurz darauf rutschte der Fotograf aus und verletzte sich schwer am Knie. Er war längere Zeit arbeitsunfähig und verlangte vom Krankenhaus Schadensersatz für Verdienstausfall sowie Schmerzensgeld.
Reinigungsfahrzeug ist Warnung genug
Das Gericht wies die Klage mit Urteil vom 28.08.2025 (Az. 3 O 231/24) ab. Der Fotograf habe nicht nachweisen können, dass der Boden durch die Maschine nass gewesen sei. Selbst wenn dies der Fall gewesen wäre, liege keine Verletzung der Verkehrssicherungspflichten vor.
Vielmehr sei die Reinigungsmaschine nach der Schilderung des Fotografen deutlich wahrnehmbar gewesen. Dies hätte genügt, damit Personen auf dem Flur sich auf den Zustand eines gewischten Bodens - und damit eine mögliche Rutschgefahr - hätten einstellen können. Zusätzliche Hinweisschilder seien in einer solchen Situation nicht erforderlich.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(LG Flensburg / STB Web)
Artikel vom: 14.11.2025

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